Wiederwahl Beigeordneter Bereich III
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0709 die Wiederwahl des Beigeordneten für den Bereich III – Planung beschlossen. Die Wahl erfolgt gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) und ist auf eine Dauer von acht Jahren angelegt. Der Amtsantritt ist für den 23. Mai 2017 vorgesehen.
Mit der Wiederwahl ist zudem die entsprechende Anpassung der Besoldung verbunden. Der Beigeordnete wird gemäß § 4 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) in die Besoldungsgruppe B 6 LBesO eingruppiert. Aus der vorliegenden Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne von Mehraufwendungen oder Folgekosten entstehen, die über die reguläre Besoldung hinausgehen. Die Federführung der Vorlage lag bei der Verbandsversammlung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170208113131