Förderungen 2017 auf der Grundlage a) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz – FöNa) b) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Biologische Stationen NRW – FöBS) c) der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes und zur Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten im Bereich Naturschutz (Richtlinien investiver Naturschutz-Managementpläne)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1069 informiert über die im Haushaltsjahr 2017 gewährten Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Grundlage für diese Förderungen bildeten verschiedene Richtlinien, darunter die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (FöNa), die Richtlinien zur Unterstützung von Tätigkeiten der Biologischen Stationen NRW (FöBS) sowie die Richtlinien für investive Naturschutz-Managementpläne zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes.
Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Strukturausschuss des RVR die Informationen über die im Jahr 2017 gewährten Zuwendungen für Naturschutzmaßnahmen im Verbandsgebiet zur Kenntnis nimmt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180220104702