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Beschlussvorlage

Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2019

13/1730 20.04.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung soll den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Ruhrwind Herten GmbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung Entlastung für das Jahr 2019 zu erteilen.

Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 69.200 Euro aus, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 35.600 Euro darstellt. Die Strommenge belief sich auf 7.256.502 kWh und lag damit um 505.502 kWh über der Planung. Für das Jahr 2020 ist eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 69.000 Euro vorgesehen, während ein Restbetrag von etwa 200 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Windkraftanlage, die im Jahr 2016 im Rahmen eines Repowerings in Betrieb ging, wird über eine Dauer von 16 Jahren abgeschrieben. Für die Nutzung des Grundstücks entrichtet die Gesellschaft ein jährliches Entgelt von 40.000 Euro. Die technische und kaufmännische Betriebsführung durch die Hertener Stadtwerke GmbH erfolgt gegen eine jährliche Vergütung von 26.000 Euro.

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