Grundsatzvertrag zwischen der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und dem Regionalverband Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage zum Grundsatzvertrag zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR liegt dem Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit bildet ein Vertrag, der am 13. Mai 2020 von den Verwaltungen beider Institutionen unterzeichnet wurde.
Die Partnerschaft ist Teil des im Juli 2018 beschlossenen Ziel- und Strategiekonzepts der RVR-Familie. Im Rahmen des Strategiefeldes Mobilität strebt der Regionalverband die Entwicklung einer vernetzten und nachhaltigen Mobilitätsstruktur in der Metropole Ruhr an. Durch den Grundsatzvertrag sollen die Aufgaben zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Mobilität künftig intensiver abgestimmt und wahrgenommen werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Umsetzung ist somit haushaltsneutral gestaltet. Der Sachverhalt wurde bereits im Planungsausschuss am 20. Mai 2020 mitgeteilt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200525162126-0