Bestellung von Vertreter/innen in den Gremien der Beteiligungen des RVR
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0554 wird die Bestellung von Vertretungen in den Gremien der Beteiligungen des Regionalverbands Ruhr (RVR) geregelt. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Regionaldirektorin als Vertreterin des Verbandes in sämtlichen Gesellschafterversammlungen der unmittelbaren sowie der mittelbaren Beteiligungen des RVR bestellt wird.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Ermächtigung für die Regionaldirektorin, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, eine oder einen Vertreter bzw. eine Vertreterin aus dem Verband für diese Gremien zu benennen.
Die Beratung der Vorlage ist für verschiedene Gremien vorgesehen. Der Verbandsausschuss ist federführend an der Bearbeitung beteiligt. Die Beratungsfolge umfasst die Vorberatung im Wirtschaftsausschuss sowie im Verbandsausschuss und die abschließende Beratung in der Verbandsversammlung. Die Sitzungstermine für die Beschlussfassung sind für den Zeitraum zwischen September und Dezember 2016 angesetzt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Regelung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160825062730