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Berichtsvorlage

Förderanträge Förderfonds 'Interkultur Ruhr' unter 5.000 € bewilligt durch die Regionaldirektorin

13/1344 21.01.2019

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Kultur- und Sportausschusses am 21. Februar 2019 wird über die Bewilligung von Förderanträgen aus dem Förderfonds „Interkultur Ruhr“ berichtet. Die Regionaldirektorin hat bereits im November 2018 verschiedene Anträge innerhalb dieses Fonds genehmigt, wobei die einzelnen Förderbeträge jeweils unter der Grenze von 5.000 Euro liegen.

Der Ausschuss nimmt diese durch die Regionaldirektorin getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis. Aus der Berichtsvorlage geht hervor, dass für die Umsetzung dieser Maßnahmen keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Die finanziellen Auswirkungen werden als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft, da keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden müssen.

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