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Beschlussvorlage

Änderungsverfahren 35 E (Pferdebahnstraße / Berthold-Beitz-Boulevard - ESSEN 51) des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW

13/1653 21.01.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über das Änderungsverfahren 35 E des Regionalen Flächennutzungplans (RFNP), welches die Bereiche Pferdebahnstraße und Berthold-Beitz-Boulevard in Essen umfasst. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW.

Der Vorschlag sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 16. Januar 2020 anschließt. Die Regionalplanungsbehörde hat in dieser Stellungnahme bereits die Aussicht gegeben, das Einvernehmen zu erteilen, da die geplante Änderung des RFNP im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.

Das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen erfordert nach den gesetzlichen Vorgaben eine Willensübereinstimmung zwischen der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr und dem Regionalverband Ruhr. Durch die Zustimmung des Regionalverbands wird das Einvernehmen für das vorliegende Verfahren hergestellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen im Haushalt entstehen.

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