Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe - Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll über den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, entscheiden. Gegenstand der Planänderung ist die Nachnutzung ehemaliger Bergbaustandorte auf dem Gebiet der Städte Bottrop, Herten und Marl.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Aufstellung der 12. Änderung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) vor. In diesem Zusammenhang soll die Verbandsversammlung den Bericht der Regionalplanungsbehörde über das Beteiligungsverfahren sowie die entsprechende Synopse zur Kenntnis nehmen. Anregungen und Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht wurden und für die kein Meinungsausgleich erzielt werden konnte, sollen zurückgewiesen werden. Es wird dokumentiert, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Zudem ist die Regionalplanungsbehörde beauftragt, die aufgestellte Änderung gemäß § 19 Abs. 6 LPlG der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Die Vorlage enthält den Hinweis, dass das Verfahren haushaltsneutral erfolgt und keine zusätzlichen finanziellen Mittel oder Auswirkungen auf die Bilanz erforderlich sind.
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Dokumente
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