Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün liegt die Beschlussvorlage 13/0324 zur Entlastung des Betriebsleiters vor. Der Antrag sieht vor, dem Betriebsleiter gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen Entlastung zu erteilen.
Die Vorlage wurde für die Sitzung des Betriebsausschusses am 20. November 2015 vorbereitet. Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit diesem Beschluss keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es entstehen weder zusätzliche Kosten noch sind Erträge oder Einsparungen im Zusammenhang mit diesem Vorgang zu verzeichnen. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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