Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Investitionszuschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Gewährung von Investitionszuschüssen für verschiedene Bad- und Saunaanlagen. Der vorliegende Beschluss sieht vor, der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH für die Betriebsstätten Vonderort, Mattenderbusch, Nienhausen und Kemnade jeweils 200.000 Euro zuzuwenden. Zudem sollen die Revierpark Gysenberg GmbH sowie die Revierpark Wischlingen GmbH jeweils einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro erhalten. Die Zuteilung der Mittel erfolgt auf Basis einer Prioritätenliste nach Beratung im Wirtschaftsausschuss und Beschlussfassung im Verbandsausschuss.
Die Grundlage bildet eine Entscheidung der Verbandsversammlung, wonach für das Jahr 2019 zusätzliche investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Diese Mittel sind als einmalige Investitionszuschüsse für RVR-Freizeitgesellschaften mit Bad- und Saunaanlagen vorgesehen. Aufgrund der Kommunalhaushaltsverordnung ist eine Weiterleitung dieser Mittel über die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH an andere Beteiligungsgesellschaften nicht zulässig, weshalb der Regionalverband Ruhr gegenüber jedem Zuwendungsempfänger direkt einen Zuwendungsbescheid erlassen und die Verwendung der Mittel überwachen muss. Parallel dazu sollen Möglichkeiten für Bundesförderungen bei Sanierungen sowie eine mögliche Beteiligung der Mitgesellschafter an den Kosten geprüft werden.
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