Gesetzentwurf zur Änderung des LPlG NRW - Erneute Gelegenheit zur Stellungnahme
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen auseinander. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat hierzu die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde der Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 13. September 2019 Anregungen zu dem vorliegenden Entwurf einzureichen.
Die Berichtsvorlage dient dazu, die Verbandsversammlung über die Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Der Bericht enthält eine tabellarische Übersicht ausgewählter Gesetzesänderungen sowie die fristgerecht abgegebene Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Regionalverband entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42208101684
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190827101328
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20190827101334