Anfrage der Fraktion Die Linke Möglichkeit der Durchführung des Schwimmunterrichts in den Freizeitgesellschaften hier: Antwort der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Durchführung von Schulschwimmunterricht in Freizeitgesellschaften geantwortet. Laut dem Team für regionale Statistik und Umfragen sind für den Schulschwimmunterricht geeignete Bewegungsbecken und Schwimmbahnen erforderlich. Bisher wurde von den Kommunen, mit Ausnahme von Dortmund, kein Bedarf an entsprechenden Kapazitäten in Bädern mit RVR-Beteiligung angemeldet. Zukünftige Anforderungen umfassen die Bewältigung heterogener Schülerfähigkeiten sowie die Bereitstellung moderner Infrastruktur für Integration und Inklusion.
Die Geschäftsführung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH führt aus, dass klassischer Schulschwimmunterricht aufgrund baulicher Gegebenheiten derzeit nicht möglich ist. Es fehlen in den vorhandenen Anlagen teilweise die notwendige Wassertiefe sowie Sprunganlagen. Zudem erschweren die saisonale Nutzung von Freibädern und das Fehlen von Wärmehallen die Durchführung regelmäßiger Schulprogramme. Das Angebot der Freizeitgesellschaft konzentriert sich stattdessen auf Schwimmkurse für verschiedene Altersgruppen, wie etwa im Freizeitbad Heveney oder in der Lago-Therme, sowie auf die Erweiterung von Kursen wie dem Babyschwimmen.
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