Herrichtung des Rad- und Fußweges Rheinische Bahn in Mülheim an der Ruhr (Abschnitt 3); Finanzierungsregelung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. März 2015 der Übernahme des kommunalen Eigenanteils für die Herrichtung des Rad- und Fußweges Rheinische Bahn in Mülheim an der Ruhr zugestimmt. Konkret betrifft dies den Abschnitt 3 des Projekts. Die finanzielle Beteiligung des Regionalverbands beläuft sich auf insgesamt circa 3,8 Millionen Euro. Die Auszahlung dieser Investitionsmittel ist für den Zeitraum von 2015 bis 2018 vorgesehen und orientiert sich am jeweiligen Baufortschritt.
Neben den Investitionskosten sind für das Jahr 2015 Zinsaufwendungen in Höhe von 10.000 Euro veranschlagt. Für die Folgejahre werden jährliche Kosten in der Höhe von insgesamt 170.000 Euro erwartet, welche sich aus 75.000 Euro für Zinsen und 95.000 Euro für Abschreibungen zusammensetzen. Die Vorlage zur Finanzierungsregelung wurde als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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