Zielabweichungsverfahren gem. § 6 Abs. 2 ROG i.V. mit § 16 LPlG NRW auf dem Gebiet der Stadt Duisburg östlich Masurensee
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/1168 behandelt ein Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 der Regionalen Gebietsordnung (ROG) in Verbindung mit § 16 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW). Gegenstand der Vorlage ist die geplante Abweichung von bestehenden Zielen im Gebiet der Stadt Duisburg, östlich des Masurensees.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung ihr Einvernehmen zur Zielabweichung erklärt. Dies soll die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie Flächen für die Wirtschaft auf ehemaligen Bahnbetriebsflächen des Rangierbahnhofs in Duisburg-Wedau ermöglichen. Ebenfalls umfasst das Vorhaben einen angrenzenden Freiraumbereich östlich des Masurensees.
Die Vorlage durchläuft im Rahmen der Beratungsfolge den Planungsausschuss sowie den Verbandsausschuss als beratende Gremien, bevor sie in der Verbandsversammlung zur Entscheidung ansteht. Finanzielle Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 115 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42307101280
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180815143247
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180725114146
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20180725114153
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20180725114202
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20180725114206
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20180726135637
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20180726135646
- Anlage 8 als PDF öffnen ↗ 20180725114235