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Beschlussvorlage

Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2018

13/1006 23.11.2017 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage mit der Nummer 13/1006 behandelt die Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 im Regionalverband Ruhr. Im Zentrum des Entwurfs steht die Festlegung des Hebesatzes, welcher zur Ermittlung der Verbandsumlage dient.

Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll der entsprechende Hebesatz auf 0,6717 Prozent festgesetzt werden. Gleichzeitig sieht die Vorlage vor, dass etwaige Einwendungen der Mitgliedskörperschaften zurückgewiesen werden. Das Verfahren zur Erstellung dieser Satzung erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen des § 55 KrO NRW zur Benehmensherstellung mit den beteiligten Mitgliedskörperschaften.

Die Vorlage ist für die Beratung im Verbandsausschuss vorgesehen, wobei dort eine Vorberatung stattfindet. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag obliegt der Verbandsversammlung, welche für die endgültige Verabschiedung zuständig ist.

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