Vorläufige Zeitplanung bei der Aufstellung des Regionalplans Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Drucksache 13/1419-1 einen vorläufigen Zeitplan für die Aufstellung des Regionalplans Ruhr vorgelegt, um auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu antworten. Die zeitliche Planung basiert auf der Annahme, dass der Aufstellungsbeschluss noch vor den Kommunalwahlen gefasst werden kann.
Ein zentraler Arbeitsschritt ist die Auswertung von rund 120 Eingaben öffentlicher Stellen sowie etwa 4.600 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Die Bearbeitung erfolgt über ein elektronisches Auswertungssystem des Landesbetriebs IT.NRW. Für die Bereitstellung privater Stellungnahmen an die Verbandsversammlung ist eine vorherige Anonymisierung vorgesehen.
Zudem müssen Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW in den Regionalplanentwurf eingearbeitet werden, was eine zweite Offenlage erforderlich macht. Ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung wird für Ende 2019 angestrebt. Der weitere Ablauf hängt zudem von einer möglichen Änderung des Landesplanungsgesetzes bezüglich des Meinungsausgleichstermins sowie vom Abstimmungsbedarf zwischen Verwaltung und Politik ab. Um Verzögerungen durch umfangreiche Änderungswünsche zu vermeiden, schlägt die Verwaltung eine monatliche Berichterstattung an den Planungsausschuss oder die Einsetzung einer fraktionsübergreifenden Kommission vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190625083708
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