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Beschlussvorlage

6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – im Gebiet der Stadt Dortmund zur Aufhebung der Nutzungsbindung „Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ – Erarbeitungsbeschluss –

13/1264 24.10.2018 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung wird über den Erarbeitungsbeschluss zur 6. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg beraten. Der betreffende Teilabschnitt umfasst den Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – im Gebiet der Stadt Dortmund. Gegenstand der geplanten Änderung ist die Aufhebung der bisherigen Nutzungsbindung für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe.

Das vorgeschlagene Verfahren orientiert sich an den vorliegenden Entwürfen der zuständigen Fachabteilung. Im Rahmen des Prozesses werden die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt. Diesen Beteiligten wird eine Frist von einem Monat eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Regionalplanänderung und zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde kann bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einbeziehen.

Parallel zur Beteiligung der Fachstellen wird die Regionalplanänderung im Kreis Recklinghausen sowie beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.

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