Wahl der beratenden Mitglieder der Verbandsversammlung hier: Vertreter der Gewerkschaften
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/0078 der Verbandsversammlung wird die Wahl der beratenden Mitglieder für die Verbandsversammlung thematisiert. Gemäß § 10 Abs. 9 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVR-G) soll die Versammlung über die Bestellung von Vertretern der Gewerkschaften mit beratender Befugnis entscheiden.
Der vorliegende Vorschlag sieht die Wahl von zwei Personen vor, um die Interessen des Deutschen Gewerkschaftsbunds NRW sowie des Deutschen Beamtenbunds NRW in der Verbandsversammlung zu vertreten. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Beschlussfassung im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2014 vorbereitet.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Durchführung dieser Wahl keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr zur Folge hat. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Folgekosten oder Erträge durch diesen Vorgang zu erwarten. Die Vorlage liegt der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141125091649