Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1700 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dies umfasst Mittel für die laufende Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 3,95 Millionen Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von über 11,22 Millionen Euro. Die Übertragungen werden dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt.
Der Bericht erläutert die Entwicklung der Haushaltskennzahlen der Jahre 2017 bis 2019. Bei den ordentlichen Aufwendungen ergab sich im betrachteten Zeitraum eine Differenz von etwa 24,3 Millionen Euro zwischen den geplanten und den vorläufigen Ist-Werten. Im Bereich der Investitionstätigkeit wurden im Zeitraum von 2017 bis 2019 lediglich rund 30,2 Prozent des geplanten Volumens von insgesamt 104,7 Millionen Euro realisiert. Die Vorlage verweist zudem auf einen Hinweis des Ministeriums für Heimat, Kommunen, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBG NRW), wonach eine zeitnähere Realisierung der eingeplanten Mittel angestrebt werden soll.
Die übertragenen Ermächtigungen führen zu einer Erhöhung der entsprechenden Positionen im Ergebnis- und Finanzplan für das Jahr 2020. Eine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist jedoch nicht erforderlich, da die Auswirkungen die wirtschaftliche Bilanz des Jahresabschlusses 2020 betreffen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200226104846-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200226105537-0