Mittel aus dem Jahresbauprogramm des Landes NRW für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen zweckgebunden verausgaben
✦ KI-Zusammenfassung
In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wurde der Fraktionsantrag 13/0299 der Fraktion Die Linke beschlossen. Der Antrag befasst sich mit der zweckgebundenen Verausgabung von Mitteln aus dem Jahresbauprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.
Mit dem Beschluss fordert die Verbandsversammlung alle zuständigen Behörden dazu auf, sicherzustellen, dass die für das Ruhrgebiet im Jahresbauprogramm des Landes NRW bereitgestellten Mittel für den Ausbau von Radwegen an Landesstraßen gemäß der festgelegten Priorisierung tatsächlich ausgegeben werden. Der Antrag zielt darauf ab, die Verwendung der bereitgestellten Fördermittel für die entsprechende Infrastrukturmaßnahme zu gewährleisten.
Aus dem Dokument geht hervor, dass der Beschluss in der Sitzung am 18. September 2015 einstimmig gefasst wurde. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss zu erwarten.
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