Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/0650 des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün wird die Entlastung des Betriebsleiters gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW beantragt. Der Vorschlag sieht vor, dass dem Betriebsleiter durch den Betriebsausschuss die Entlastung erteilt wird.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Vorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses am 11. November 2016 als beschließend vorgesehen war. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Umwelt ist für die Bearbeitung der Vorlage verantwortlich. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, da weder zusätzliche Aufwendungen noch Erträge oder Investitionsauszahlungen ausgewiesen werden.
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