Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Hier: Kündigung der Beteiligung am Revierpark Wischlingen GmbH und Entwicklung eines Ausstiegsszenarios
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Fraktionsantrag 13/1319 wird die Verbandsversammlung beauftragt, den bestehenden Gesellschaftervertrag der Revierpark Wischlingen GmbH in der Fassung vom 31. März 2014 vorsorglich bis zum 31. Dezember 2018 fristgerecht zu kündigen. Anlass für diesen Antrag sind die Beratungen im Rat der Stadt Dortmund zur organisatorischen Neuausrichtung der Bäder- und Parkstrukturen unter Einbindung des Revierparks Wischlingen.
Um die Existenz der Gesellschaft über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen, soll die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr Gespräche mit der Stadt Dortmund über mögliche Übergangsregelungen aufnehmen. Dabei wird eine schrittweise Reduzierung der Zuschüsse des Verbandes für den Geschäfts- und Betriebsaufwand der Gesellschaft im Zeitraum von 2020 bis 2022 angestrebt. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Sicherung der bestehenden Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten liegen. Ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird in der kommenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses vorgelegt.
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