Informationen über den aktuellen Stand zur Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung am 13.09.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1621 informiert über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung am 13. September 2020. Die rechtlichen Grundlagen durch das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung sind in Kraft getreten. Ein laufendes Verfahren zur Änderung von Wahlrechtsausschlussgründen bei Vollbetreuung hat für den Regionalverband Ruhr derzeit keine unmittelbare Relevanz.
Hinsichtlich der Wahlbezirke ergeben sich durch ein anhängiges Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof NRW keine Änderungen, da das gesamte Verbandsgebiet einen Wahlbezirk bildet. Eine Entscheidung des Gerichts könnte jedoch Auswirkungen auf die Durchführung einer etwaigen Stichwahl am 27. September 2020 haben, was den Zeitplan der Wahlausschüsse in den beteiligten Kommunen beeinflussen könnte. Die Aufstellungsverfahren der Parteien und Wählergruppen sind bereits im Gange.
Die Abstimmung mit den 53 zuständigen Wahlämtern zur Abwicklung des Stimmzettelverteilungsverfahrens ist im Prozess. Dabei werden noch Details wie die Gestaltung blindengerechter Stimmzettel geklärt. Ein Vorschlag zur Kostenverteilung zwischen dem Regionalverband Ruhr und den beteiligten Kommunen wurde bereits vorgelegt. Die Durchführung der Wahl hat keine Auswirkungen auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen Mittelbereitstellung im Haushalt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191126103218-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191126134719
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191128095523