Ersatzwahl eines beratenden Mitgliedes der Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Ersatzwahl eines beratenden Mitglieds. Auf Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bezirk Nordrhein-Westfalen (DGB) soll ein Nachfolger für das bisherige Mandat bestimmt werden. Die Vakanz entstand, da das vorherige Mitglied zum 28. Februar 2018 aus dem hauptamtlichen Dienst des DGB ausgeschieden ist.
Die Wahl soll gemäß den rechtlichen Grundlagen in § 10 Abs. 9 RVR-G a.F. in Verbindung mit § 3 Abs. 8 der Verbandsordnung durchgeführt werden. Ziel der Vorlage ist die Neubesetzung des beratenden Sitzes durch den DGB.
Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Ersatzwahl keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Fachabteilung hat den Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
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