Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 LPlG NRW hier: Antwort der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Verbandsversammlung hat eine Fraktionsanfrage zum Änderungsverfahren 34 GE des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) eingereicht. Gegenstand ist die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 LPlG NRW für ein Gebiet westlich von Lehrhovebruch in Gelsenkirchen-Hessler. Die betreffende Fläche war in der Vergangenheit teilweise als Standort für ein Kraftwerk vorgesehen, bevor das entsprechende Bebauungsplanverfahren eingestellt wurde. Nun soll die Fläche dem Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich zugeordnet werden, um Funktionen als Regionaler Grünzug sowie als Bereich zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) zu übernehmen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Vorlage keine ausreichenden Angaben zum regionalen Bedarf oder dessen Deckung enthält. In der Anfrage werden daher verschiedene Fragen zur Planung gestellt. Die Fraktion bittet um eine Beurteilung des Bedarfs an Gewerbe-, Industrie- und Bauflächen (GIB) im RFNP sowie um Prüfung, ob das Planungsziel mit den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) hinsichtlich einer bedarfsgerechten Ausweisung von GIB-Flächen vereinbar ist. Zudem werden planungsrechtliche Bedenken gegen eine teilweise GIB-Ausweisung unter Berücksichtigung der Anbindung an die A 42 thematisiert. Abschließend wird nach den Möglichkeiten für eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung der Flächen trotz der Ausweisung als Grünzug und Landschaftsschutzbereich gefragt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42703101537
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190416092805