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Berichtsvorlage

Verhältnis RFNP zum Regionalplan Ruhr/ § 39 LPlG Hier: Erneute gemeinsame Stellungnahme RVR und RFNP-Städte

13/0180 27.04.2015 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Berichtsvorlage 13/0180 wird das Verhältnis der Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde zum Regionalplan Ruhr gemäß § 39 LPlG thematisiert. Gegenstand des Berichts ist die Erstellung einer erneuten gemeinsamen Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr sowie der beteiligten Städte der Regionalplanungsbehörde.

Die Verwaltung legt den Sachbericht der Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor. Die Beratungsfolge sieht vor, dass der Bericht zunächst im Planungsausschuss am 27. Mai 2015, anschließend im Verbandsausschuss am 8. Juni 2015 und schließlich in der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 behandelt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den vorliegenden Sachbericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung ist für die Bearbeitung des Vorgangs verantwortlich.

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