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Berichtsvorlage

Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Absage der Ruhrtriennale 2020

13/1735 27.04.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wirtschaftsausschuss hat den Bericht zur Absage der Ruhrtriennale 2020 durch die Kultur Ruhr GmbH zur Kenntnis genommen. Grund für die Entscheidung ist das bestehende Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020. Da ein verlässlicher Gesundheitsschutz auch bei einer Verkleinerung des Veranstaltungsangebots nicht gewährleistet werden konnte und eine Verschiebung aufgrund der Hallenbelegungen sowie der unsicheren Entwicklung der Corona-Krise nicht möglich war, empfahl der Aufsichtsrat die Absage. Der Gesellschaftervertreter folgte diesem Empfehlungsbeschluss am 24. April 2020.

Die wirtschaftlichen Folgen der Absage umfassen den Wegfall der geplanten Einnahmen aus dem Ticketverkauf. Die bereits verausgabten Kosten hängen vom Zeitpunkt der Entscheidung ab: Bei einer Absage bis zum 24. April 2020 waren etwa 26 Prozent des künstlerischen Budgets inklusive Produktionsmarketing bereits aufgewendet; eine spätere Entscheidung hätte die Kosten auf etwa 56 Prozent erhöht.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auf den Regionalverband Ruhr ist keine unmittelbare Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich. Die langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Zuschüsse des Regionalverbands an die Kultur Ruhr GmbH sind zum Zeitpunkt der Vorlage jedoch noch nicht abschätzbar. In der Berichtsvorlage wird zudem angeführt, dass die Intendantin Dr. Carp öffentlich ihre Ablehnung gegen die Absage geäußert hatte, die Entscheidung jedoch zur Sicherung der Planung und des Gesundheitsschutzes als unumgänglich dargestellt wurde.

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