Beschluss über die Behandlung des Jahresüberschusses 2018
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/1844 wird die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2018 behandelt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den gesamten Überschuss in Höhe von 2.657.969,54 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet der § 20 RVRG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW.
Der Verbandsausschuss berät die Vorlage am 14. September 2020 vorberatend, während die endgültige Entscheidung in der Verbandsversammlung für die Sitzung am 25. September 2020 vorgesehen ist. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird angeführt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist, da die Maßnahme budgetneutral beziehungsweise als Haushaltsverbesserung eingestuft wird. Weitere finanzielle Folgen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 112 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42708102092