83. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers: Aufhebung der bergbaulich zweckgebundenen Nutzung Halde Kohlenhuck und Festlegung als Windenergiebereich hier: Erarbeitungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0018 sieht die Erarbeitung der 83. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) vor. Der Fokus der geplanten Änderung liegt auf den Gebieten der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers. Konkret ist die Aufhebung der bergbaulichen Zweckbindung für die Halde Kohlenhuck vorgesehen, welche bisher als Aufschüttung, Ablagerung und Halde ausgewiesen ist. Ziel der Änderung ist die Neufestsetzung dieses Gebiets als Windenergiebereich in der Stadt Moers.
Zusätzlich umfasst der Entwurf Regelungen zur Vergrößerung von Oberflächengewässern sowie zur Reduzierung von Waldbereichen und des Regionalen Grünzugs. Die Umsetzung der Planänderung soll auf Grundlage der beigefügten Entwürfe erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens werden die betroffenen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Diesen wird eine Frist von zwei Monaten für Stellungnahmen eingeräumt.
Parallel zum Beteiligungsverfahren wird die Regionalplanänderung beim Kreis Wesel und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorberatung zuständig.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141104110234
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20141027172023
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20141031111856
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20141031145305
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20141104110418
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20141031111905