Nahmobilität Unterrichtung und Beratung über das Förderprogramm 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0750 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster befasst sich mit der Unterrichtung und Beratung über das Förderprogramm „Nahmobilität 2017“. Das Programm, welches unter anderem Radverkehrseinrichtungen und den Radwegebau umfasst, wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 von 14,1 Millionen Euro im Vorjahr auf 15,1 Millionen Euro erhöht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für die fünf Bezirksregierungen einen gleichbleibenden Mittelrahmen vor.
Für das RVR-Gebiet wurden im Rahmen der Abstimmungsprozesse zwischen den Bezirksregierungen und dem zuständigen Ministerium insgesamt 37 neue Maßnahmen eingeplant. Das Fördervolumen für diese Maßnahmen im RVR-Raum beläuft sich auf rund 3,7 Millionen Euro bei Gesamtkosten von 4,95 Millionen Euro. Damit entfallen etwa 26,42 Prozent des landesweiten Fördervolumens von circa 14 Millionen Euro auf das Gebiet des Regionalverbands Ruhr.
Die Vorlage enthält regionale Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Die Umsetzung der eingeplanten Projekte ist vorbehaltlich der jeweiligen Bau- und Bewilligungsreife sowie der kommunalaufsichtlichen Zustimmung vorgesehen. Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der fußgänger- und fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS). Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170228105126
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170228105130
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170228105134