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Berichtsvorlage

Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Seegesellschaft Haltern mbH - Abschluss eines Pachtvertrages Seegesellschaft Haltern/Stadtwerke Haltern

13/1738 28.04.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wirtschaftsausschuss des Regionalverbands Ruhr wurde über den Abschluss eines Pachtvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH mit den Stadtwerken Haltern am See GmbH informiert. Der Vertrag umfasst die Verpachtung der Grundstücke des Seebades sowie der Gastronomiegebäude an die Stadtwerke Haltern. Das Pachtverhältnis trat am 1. April 2020 in Kraft und ist auf eine Laufzeit von 25 Jahren festgesetzt.

Die Neuregelung folgt auf das Ende der Geschäftsführung durch den Kreis Recklinghausen zum 31. Dezember 2019 sowie die Kündigung des bisherigen Gastronomiepächters. Die Stadtwerke Haltern erweiterten ihre bisherige technische Betriebsführung auf eine kaufmännische Leitung und übernehmen mit dem Vertrag auch das wirtschaftliche Betreiberrisiko. Für die ersten fünf Jahre ist eine jährliche Fixpacht von 15.000 Euro netto vereinbart; danach erfolgt eine Anpassung hin zu einer Umsatzpacht.

Durch den Vertrag entfällt die Notwendigkeit für künftige Gesellschafterzuschüsse der Beteiligten, da die Stadtwerke Haltern Investitionen in die Gastronomie und die Betriebsgebäude planen. Während die Seegesellschaft als Gesellschaft bestehen bleibt, reduzierte sich für den RVR die Möglichkeit zur operativen Gestaltung des Geschäftsbetriebs. Der RVR enthielt sich bei der Beschlussfassung zum Vertragsabschluss aufgrund eines potenziellen Risikos hinsichtlich der Finanzierung etwaiger Ausgleichszahlungen bei einer späteren Rückgabe des Pachtgegenstandes.

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