Linienbestimmung für den Neubau der L667n - Ortsumgehung Freiske - Beschluss über die Zustimmung zur Trassenführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Rahmen der Drucksache 13/0877 eine Beschlussvorlage zur Linienbestimmung für den Neubau der L667n vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung der Trassenführung für die geplante Ortsumgehung Freiske.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) im Rahmen ihrer Beteiligung gemäß § 37 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen der Vorschlagsvariante B zustimmt. Diese Variante ist als Vorzugstrasse im Bestimmungsplan definiert. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Strukturausschuss sowie in den Verbandsausschuss sowie zur abschließenden Entscheidung in die Verbandsversammlung eingebracht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben dem Lageplan der Vorzugstrasse auch die Niederschrift eines Behördentermins vom April 2017 sowie eine Synopse der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen und des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170728101416
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170911141412
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170728101428
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20170728101434