9. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) im Gebiet der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 13/0878 wird die Erarbeitung der 9. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, beantragt. Ziel dieser Änderung ist die Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) innerhalb des Stadtgebiets von Gladbeck. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Erarbeitungsbeschluss gemäß § 19 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes NRW verabschiedet.
Das Verfahren zur Umsetzung der Planänderung basiert auf den beigefügten Entwürfen und Unterlagen. Im Rahmen des Prozesses werden die betroffenen öffentlichen Stellen sowie Personen des Privatrechts gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Regionalorganisationsgesetzes beteiligt. Diesen Beteiligten wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der 9. Änderung sowie zur Begründung abzugeben. Die Regionalplanungsbehörde behält sich zudem vor, bei Bedarf weitere Behörden und Stellen in das Verfahren einzubeziehen.
Parallel zur Beteiligung der Fachstellen wird die Regionalplanänderung beim Kreis Recklinghausen sowie beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, zu der beabsichtigten Änderung Stellung zu nehmen. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgekosten verzeichnet. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42807100958
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170808194341
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170810094529
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170808194353
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20170808194400
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20170808194406