Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2018 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 13/1211 informiert über den Sachstand der gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogramme für das Jahr 2018. Der Bericht umfasst verschiedene Bereiche des Straßenbaus im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.
Die Vorlage behandelt die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans sowie den Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten bis zu 3 Millionen Euro. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Radwegebau an bestehenden Landesstraßen. Ergänzend werden Informationen zu Modellprojekten wie den „Bürgerradwegen“ sowie zum Bau von Radwegen auf stillgelegten Bahnstrecken bereitgestellt.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wurde im Namen der Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der Beschlussvorschlag für den Strukturausschuss des Regionalverbands Ruhr sieht vor, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180828112730
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