Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für die Haushaltsjahre 2020 / 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss legte eine Berichtsvorlage zur Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 vor. Gegenstand ist die Festsetzung des Umlagehebesatzes auf Basis eines Entwurfs von 0,6717 Prozent, um das erforderliche Benehmen gemäß der Kreisordnung mit den kreisangehörigen Gemeinden herzustellen.
Die Rückmeldungen der Mitgliedskörperschaften sind unterschiedlich ausgefallen. Während die Städte Essen und Oberhausen keine Stellungnahme abgaben und die Städte Hamm sowie Herne keine Bedenken gegen den Hebesatz äußerten, bittet die Stadt Bochum um eine stärkere Ausschöpfung von Einsparpotentialen. Der Kreis Recklinghausen befürwortet die Deckung von Jahresfehlbeträgen über die Ausgleichsrücklage, sieht jedoch Verzögerungen bei der Aufstellung des Regionalplans kritisch. Die Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Hagen regen eine Überprüfung bzw. Reduzierung des Hebesatzes an.
Die Städte Bottrop, Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Unna und Wesel wiesen darauf hin, dass ein konstanter Hebesatz in Verbindung mit höheren Umlagegrundlagen zu einem Anstieg des Umlageaufkommens auf etwa 70,4 Millionen Euro bzw. 72,1 Millionen Euro führt, was eine Mehrbelastung der Kommunalhaushalte zur Folge hat. Zudem äußerten die Stadt Duisburg sowie die Kreise Ennepe-Ruhr und Wesel Bedenken hinsichtlich des Verzehrs der Ausgleichsrücklagen durch geplante Jahresfehlbeträge. Nahezu alle Mitgliedskörperschaften forderten eine Prüfung der geplanten Aufwendungen, insbesondere im Bereich der Personalaufwendungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20190927103612
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