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Beschlussvorlage

Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Evaluierungsergebnisse für die Gesellschafterzuschüsse 2020 ff

13/1534 28.08.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Gesellschausterzuschüsse für die im Freizeitbereich beteiligten Gesellschaften ab dem Jahr 2020. Der Vorschlag sieht vor, die Zuschussleistungen in der Haushaltsplanung 2020/2021 neu zu berücksichtigen und dabei zwischen Verwaltungs- und Investitionshaushalt zu unterscheiden. Die Neuregelung betrifft Beteiligungen wie die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, die Revierpark Gysenberg Herne GmbH, die Revierpark Wischlingen GmbH sowie den Maximilianpark Hamm GmbH.

Die Grundlage für diesen Beschluss bildet eine Evaluierung der bisherigen Zuschusshöhen. Diese wurde aufgrund von Finanzierungsbedarfen im laufenden Betrieb sowie notwendiger Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen durchgeführt. Ziel ist es, eine nachhaltige finanzielle Ausstattung der Gesellschaften zu gewährleisten, da die bisherige Politik zu strukturellen Defiziten geführt hat. Dabei sollen steigende Kosten für Personal, Energie und Steuern sowie der Bedarf an technischen Erneuerungen berücksichtigt werden.

Der Vorschlag sieht vor, dass der Anteil des RVR an den konsumtiven Zuschüssen von rund 4,05 Millionen Euro im Jahr 2019 auf etwa 4,48 Millionen Euro ab dem Jahr 2020 zu erhöhen. Die Gewährung dieser Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass die Mitgesellschafter ihre Anteile gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ebenfalls leisten.

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