Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (2022-2024)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/1849 behandelt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Verbandsausschuss in der Sitzung am 14. September 2020 sowie für die Verbandsversammlung am 25. September 2020 vorgesehen.
Die Durchführung dieser Fortschreibung erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverlag Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW). Diese Regelung verpflichtet dazu, bei einem Doppelhaushalt die mittelfristige Planung im ersten Haushaltsjahr vor dem Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Die in der Vorlage enthaltenen Änderungen für die Jahre 2022 bis 2024 sind in zwei Anlagen dokumentiert, welche den Ergebnisplan sowie den investiven Finanzplan betreffen.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird ausgeführt, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig ist, wodurch die Planung als haushaltsneutral eingestuft wird. Die Vorlage enthält zudem Informationen zur Bilanzierung, wobei zum aktuellen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen aus Veräußerungsgewinnen oder -verlusten ausgewiesen werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42808102097
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200901072512-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20200901072512-1