89. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort hier: Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit zweckgebundener Nutzung „Übertägige Betriebsanlagen und -einrichtungen des Bergbaus“ in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gelände des ehema-ligen Bergwerks West in Kamp-Lintfort. Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die 89. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort. Gegenstand der Beschlussvorlage 13/1039 ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), der bisher zweckgebunden für übertägige Betriebsanlagen und Einrichtungen des Bergbaus vorgesehen war, in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB). Betroffen ist das Gelände des ehemaligen Bergwerks West.
Mit dem vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss wird die Durchführung dieser Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Vorlage sieht zudem vor, den Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom Januar 2018 zur Kenntnis zu nehmen und nicht ausgeräumte Anregungen sowie Bedenken zurückzuweisen. Es wird festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind. Die Regionalplanungsbehörde soll im Anschluss beauftragt werden, die geplante Änderung der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180205075126
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180129091750-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20180129091751-2
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20180129091752-3
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20180129091752-4
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20180129091752-5