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Berichtsvorlage

Radschnellweg Ruhr RS1 Hier: Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz [Zur Vorlage 13/1406 im Nachgang zur Sitzung des Planungsausschusses am 22.05.2019]

13/1458 07.06.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Verbandsausschuss wurde ein Bericht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz im Zusammenhang mit dem Radschnellweg Ruhr RS1 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage bezieht sich auf die Information, dass für Maßnahmen im Rahmen des Radschnellwegs Beiträge gemäß den gesetzlichen Regelungen der Kommunen erhoben werden können.

Da die beteiligten Kommunen unterschiedliche Satzungen zur Ermittlung und Verhebung dieser Beiträge nutzen, wird eine einheitliche Vorgehensweise angestrebt. Die aktuellen Regelungen unterscheiden sich in der Einstufung von Straßen sowie in den Parametern für die Berechnung der Baumaßnahmen und der Anteile der Beitragspflichtigen. Es soll geprüft werden, ob trotz unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen eine einheitliche Einstufung des RS1 als Hauptverkehrsstraße realisiert werden kann, da die Strecke dem durchgehenden innerörtlichen sowie überörtlichen Verkehr dient.

Die Verwaltung wird die Frage einer einheitlichen Vorgehensweise in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises Radschnellwege beim Regionalverband Ruhr thematisieren, an der auch das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt ist. Eine weitergehende Vereinheitlichung könnte Anpassungen der jeweiligen kommunalen Satzungen erfordern.

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