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Berichtsvorlage

Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2020 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen

13/1759 29.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 13/1750 informiert den Strukturausschuss des Regionalverbandes Ruhr über den Sachstand der im Jahr 2020 beschlossenen Jahresbauprogramme gemäß § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes (LPlG). Die Vorlage dient der Berichterstattung über die Umsetzung von Maßnahmen in drei zentralen Bereichen des Straßenbaus.

Dazu gehören die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans sowie der Um- und Ausbau von Landesstraßen, deren Gesamtkosten sich bis zu einer Grenze von 3 Millionen Euro belaufen. Ein weiterer Schwerpunkt der Berichterstattung liegt auf dem Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen.

Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidentinnen und des Regierungspräsidenten der Bezirksregierungen Düsseldorf, Münster und Arnsberg vorgelegt. Der Beschlussvorschlag für die Sitzung des Strukturausschusses sieht vor, den dargelegten Sachstand zur Kenntnis zu nehmen. Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Bauprogrammen sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.

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