Maßnahmen zur Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche in der Üfter Mark
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün hat in der Sitzung am 28. August 2015 beschlossen, auf den Einsatz von Mitteln, die Glyphosat enthalten, gegen die Ausbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) im Bereich der Üfter Mark zu verzichten.
Im Zuge dieser Entscheidung wird die Fachabteilung beauftragt, den bereits genehmigten Förderantrag dahingehend zu modifizieren, dass der Verzicht auf Glyphosat darin berücksichtigt wird. Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme wurden bereits mit der Drucksache Nr. 13/0066 behandelt. Die dort festgelegte Projektsumme beläuft sich auf 600.000 Euro, wobei eine Förderung in Höhe von 420.000 Euro vorgesehen ist, was einer Förderquote von 70 Prozent entspricht.
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