Regionalplanänderungsverfahren - Unterrichtung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 1 ROG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Drucksache 13/1216 behandelt die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Rahmen von Regionalplanänderungsverfahren durch die Regionaldirektorin als Regionalplanungsbehörde. Grundlage für das Informationsverfahren ist § 9 Abs. 1 ROG.
Dem Planungsausschuss der Verbandsversammlung wird zur Kenntnis gebracht, dass die betroffenen Akteure und Institutionen frühzeitig über die beabsichtigten Änderungen am Regionalplan informiert werden sollen. Die Vorlage dient als Bericht zur Information über den Ablauf dieser Unterrichtungsprozesse gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Mit dem vorliegenden Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die zuständige Fachabteilung hat die entsprechende Sachdarstellung zur Information des Ausschusses vorbereitet, um die Einhaltung der Beteiligungspflichten im Regionalplanänderungsverfahren sicherzustellen.
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