79. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort, Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen und Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in GIB – Aufstellungsbeschluss –
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll die Aufstellung der 79. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf beschließen. Gegenstand der Vorlage 13/0023 ist die Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in der Stadt Kamp-Lintfort. Konkret soll ein Teil der Fläche für zweckgebundene Nutzungen sowie der Allgemeine Freiraum- und Agrarbereich in GIB umgewandelt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Aufstellung gemäß § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vorzunehmen. Mit dem Aufstellungsbeschluss sollen zudem nicht ausgeräumte Anregungen und Bedenken zurückgewiesen werden. Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die aufgestellte Regionalplanänderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss als federführendes Gremium zur Beratung vorgelegt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Beschluss vorgesehen. Der Vorgang durchläuft die Beratungsfolge über den Planungsausschuss und den Verbandsausschuss bis hin zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung.
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Dokumente
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