11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereiche Bochum und Hagen zur Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem „Brandt“-Gelände in der Stadt Hagen und in der Stadt Gevelsberg
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0191 des Verbandsausschusses befasst sich mit der 11. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, konkret für die Oberbereiche Bochum und Hagen. Gegenstand der Vorlage ist die geplante Umwandlung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem „Brandt“-Gelände in den Städten Hagen und Gevelsberg.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Erarbeitung dieser 11. Änderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen beschließt. Das Verfahren soll auf Basis eines beigefügten Entwurfs durchgeführt werden, wobei die betroffenen Stellen sowie die Öffentlichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beteiligt werden. Den beteiligten Stellen und der Öffentlichkeit wird eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung und zur Begründung abzugeben. Parallel dazu ist die öffentliche Auslegung der Regionalplanänderung bei der Stadt Hagen, beim Ennepe-Ruhr-Kreis und beim Regionalverband Ruhr für die Dauer von zwei Monaten vorgesehen.
Zusätzlich umfasst die Vorlage den Beschluss, das Verfahren zur 8. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg im Teilabschnitt der Oberbereiche Bochum und Hagen im Gebiet der Stadt Hagen einzustellen. Für das geplante Verfahren der 11. Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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