Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1202 – Einrichtungshaus Dreigrenzen – und zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal (IKEA)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 13/0192 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde. Gegenstand der Vorlage sind die Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 1202 für das Einrichtungshaus Dreigrenzen sowie zur 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wuppertal im Zusammenhang mit einem IKEA-Standort.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Planungsausschuss sowie im Verbandsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt und war für die Sitzung der Verbandsversammlung am 19. Juni 2015 vorgesehen.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Angelegenheit keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung hat die Vorlage erstellt, wobei die Federführung beim Verbandsausschuss liegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 43004100199
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150430121950
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150430122004