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Beschlussvorlage

Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Verwendung der Investitionszuschüsse

13/1435 30.04.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Verbandsausschuss berät über die Gewährung von investiven Sonderzuschüssen an die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR). Konkret sollen die Betriebsstätten Kemnade, Mattlerbusch, Vonderort und Nienhausen jeweils 200.000 Euro erhalten. Die Grundlage für diese Mittelbereitstellung bildet eine Prioritätenliste mit entsprechenden Investitionsprojekten, welche von der Geschäftsführung der FMR erarbeitet wurde.

Der Beschluss zur Auszahlung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts des Regionalverbands Ruhr (RVR) für das Jahr 2019. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse ist zudem die Co-Finanzierung durch die Mitgesellschafter gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Die Beteiligung der Standortkommunen an den notwendigen Investitionen wurde bereits in der Verbandsversammlung thematisiert. Die Verhandlungen über die Bereitschaft der jeweiligen Mitgesellschafter zur anteiligen Finanzierung sollen im Rahmen der Gespräche zu den zukünftigen Gesellschafterzuschüssen geführt werden.

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