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Beschlussvorlage

Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Wischlingen GmbH - Verwendung der Investitionszuschüsse

13/1436 30.04.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Verbandsausschuss soll über die Gewährung eines investiven Sonderzuschusses in Höhe von 200.000 Euro an die Revierpark Wischlingen GmbH entscheiden. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Grundlage einer vorliegenden Prioritätenliste und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts des Regionalverbands Ruhr für das Jahr 2019. Eine erforderliche Co-Finanzierung durch den Gesellschafter Stadt Dortmund ist bereits gegeben, da die Stadt eine Erhöhung des anteiligen Gesellschafterzuschusses um 250.000 Euro für das Geschäftsjahr 2019 zugesagt hat.

Die Grundlage für diesen Zuschuss bildet ein Beschluss der Verbandsversammlung vom März 2019, der investive Sondermittel für die Betriebsstätten der Metropole Ruhr mbH sowie der Revierparkgesellschaften Gysenberg und Wischlingen vorsah. Dabei wird eine Beteiligung der Standortkommunen an den notwendigen Investitionen erwartet. Parallel dazu laufen Gespräche zwischen der Verwaltung und den Städten Dortmund und Herne über die künftige Trägerschaft der Freizeitbäder in den Revierparken Gysenberg und Wischlingen. Ein Bericht über den Stand dieser Gespräche soll vor Beginn der Haushaltsberatungen für die Jahre 2020/2021 vorgelegt werden. Die Identifizierung und Priorisierung der Investitionsprojekte durch die Geschäftsführung der Revierpark Wischlingen GmbH ist bereits erfolgt.

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