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Beschlussvorlage

83. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) im Gebiet der Städte Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg Halde Kohlenhuck Aufhebung der bergbaulichen zweckgebundenen Nutzung eines Freiraumbereichs als „Aufschüttung/Ablagerung und Halde“ und Festlegung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs als Windenergiebereich Aufstellungsbeschluss

13/0247 30.07.2015 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 13/0247 wird die Aufstellung der 83. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf beantragter. Der Gegenstand der Änderung betrifft das Gebiet der Städte Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg, konkret die Halde Kohlenhuck.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bergbauliche zweckgebundene Nutzung eines Freiraumbereichs, der als Aufschüttung, Ablagerung und Halde ausgewiesen ist, aufzuheben. Gleichzeitig soll ein Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich im Gebiet der Stadt Moers als Windenergiebereich neu festgelegt werden. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage von § 19 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen der Vorlage wird die Verbandsversammlung gebeten, den Bericht der Regionalplanungsbehörde über den Meinungsausgleichstermin vom 27. Juli 2015 sowie das Ergebnis des Erarbeitungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen. Die nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken sollen zurückgewiesen werden. Es wird zudem festgehalten, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

Die Regionalplanungsbehörde erhält den Auftrag, die aufgestellte Regionalplanänderung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Für die Durchführung der Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Der Verbandsausschuss ist als federführendes Gremium für die Vorlage zuständig.

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