Wahl der beratenden Mitglieder der Verbandsversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 13/0009 der Verbandsversammlung wird die Wahl der beratenden Mitglieder für die Verbandsversammlung beantragt. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 10 Abs. 9 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVR-G).
Der Vorschlag sieht die Benennung von Vertretern verschiedener Verbände und Institutionen mit beratender Befugnis vor. Zu den vorgeschlagenen Mitgliedern gehören Vertreter der Arbeitgeberverbände NRW, der Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet, der Handwerkskammern sowie der Landwirtschaftskammer NRW. Zudem sind Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbunds NRW oder des Deutschen Beamtenbunds NRW vorgesehen. Weitere Beratungsmitglieder sollen aus dem Landessportbund NRW, den Gleichstellungsstellen NRW, den Naturschutzverbände NRW sowie dem Kulturrat NRW kommen.
Die Vorlage wurde von der Regionaldirektorin vorgelegt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit der Durchführung der Wahl keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Die Verbandsversammlung hatte die Vorlage in der Sitzung am 31. Oktober 2014 zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 43009100008
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141029163545
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20141029163549