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Beschlussvorlage

IGA Metropole Ruhr 2027 - Modifizierung des Beschlusses zur Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ aufgrund aktueller Entwicklungen

13/1583 30.10.2019 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt, die Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ noch im Jahr 2019 zu gründen, auch ohne eine vorliegende verbindliche Auskunft des Finanzamtes zur Umsatzsteuerbarkeit der Gesellschafterzuschüsse. Damit wird vom Beschluss der Verbandsversammlung vom 28. Juni 2019 abgewichen, welcher die Gründung unter dem Vorbehalt einer steuerrechtlichen Klärung gestellt hatte.

Grund für diesen Änderungswunsch ist, dass das zuständige Finanzamt aufgrund eines laufenden Revisionsverfahrens vor dem Bundesfinanzgericht erst ab Mitte 2020 eine verbindliche Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt treffen wird. Während die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft als gesichert gilt, bleibt die Frage offen, ob die Zuschüsse der Gesellschafter als umsatzsteuerpflichtige Gegenleistung für Sondervorteile gewertet werden können. Ein Aufschub der Gründung würde laut Verwaltung notwendige Entscheidungen in den Gesellschaftsgremien sowie die personelle und finanzielle Ausstattung des Projekts verzögern. Zudem müssten die Vorbereitungsleistungen bis zur Gründung weiterhin aus den Ressourcen des Regionalverbands Ruhr finanziert werden.

Sollte die Finanzverwaltung die Zuschüsse nachträglich als umsatzsteuerpflichtig einstufen, könnte eine Steuerlast von etwa 6,2 Millionen Euro entstehen. Dies könnte eine Erhöhung der Beteiligungen der kommunalen Gesellschafter oder eine Einschränkung des Leistungsumfangs der IGA 2027 zur Folge haben.

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